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   VG Gelsenkirchen, 12.02.2014 - 10 K 1643/12   

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https://dejure.org/2014,8961
VG Gelsenkirchen, 12.02.2014 - 10 K 1643/12 (https://dejure.org/2014,8961)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 12.02.2014 - 10 K 1643/12 (https://dejure.org/2014,8961)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - 10 K 1643/12 (https://dejure.org/2014,8961)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Folgenbeseitigungsanspruch; Träger der öffentlichen Jugendhilfe; Leistungsklage; Selbstbeschaffung; rechtzeitige Kenntnis; Dringlichkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Folgenbeseitigungsanspruch; Träger der öffentlichen Jugendhilfe; Leistungsklage; Selbstbeschaffung; rechtzeitige Kenntnis; Dringlichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Elternkosten für die Unterbringung in einer privaten Kindertagesstätte

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 35.12

    Analogie; Analogieschluss; Anspruch auf Kindergartenplatz; Anspruch auf

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.02.2014 - 10 K 1643/12
    Inhaber des Anspruchs auf Verschaffung eines Betreuungsplatzes ist danach allein das Kind vgl. BVerwG, Urteil vom 12. September 2013 - 5 C 35.12 -, juris.

    vgl. zur analogen Anwendung des § 36a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII in diesen Fällen: BVerwG, Urteil vom 12. September 2013 - 5 C 35.12 -, a.a.O.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. September 2013 - 5 C 35.12 -, a.a.O.

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 12. September 2013 - 5 C 35.12 -, a.a.O.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.2012 - 7 A 10671/12

    Stadt Mainz muss Kosten für private Kinderkrippe tragen

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.02.2014 - 10 K 1643/12
    vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 7 A 10671/12 -, juris.

    vgl. hierzu OVG Rheinlang-Pfalz, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 7 A 10671/12 -, a.a.O.; Schübel-Pfister, NVwZ 2013, 385.

  • VG Darmstadt, 13.09.2016 - 5 K 404/14

    Kosten für Kinderbetreuung

    Die Vorbefassung wird insbesondere durch eine rechtzeitige Antragstellung durch die Personensorgeberechtigten erreicht (vgl. etwa VG Gelsenkirchen, U. v. 12.02.2014 - 10 K 1643/12 -juris, Rn. 30).

    Leistungsverpflichtungen, die durch das SGB VIII begründet werden, richten sich an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, vgl. § 3 Abs. 2 SGB VIII. Der Erfüllungsanspruch besteht danach nicht im Hinblick auf eine bestimmte Einrichtung und wird als solcher nicht gegenüber einem Einrichtungsträger unmittelbar geltend gemacht (VG Gelsenkirchen, U. v. 12.02.2014 - 10 K 1643/12 - juris, Rn. 33, zit. nach juris; OVG RP, U. v. 25.10.2012 - 7 A 10671/12 - juris, Rn. 35).

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